B-1/B-2 Besuchervisum
Das Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die vorübergehend geschäftlich (B1) oder zum Vergnügen oder zur medizinischen Behandlung (B2) in die USA einreisen möchten. Antragsteller für Besuchervisa sollten im Allgemeinen beim US-Konsulat beantragen, das für ihren ständigen Wohnsitz zuständig ist. Es muss keine besondere Genehmigung vom US Citizenship & Immigration Service (USCIS) eingeholt werden, bevor ein Visum vom Konsulat ausgestellt wird. Die Einreisedauer in die USA beträgt normalerweise bis zu sechs Monate, wie auf dem am Einreiseort ausgestellten Formular I-94 angegeben. Sobald die Einreise mit einem Besuchervisum in die USA erfolgt ist, kann bei der USCIS ein Antrag auf Verlängerung des Besuchervisumstatus um bis zu sechs weitere Monate gestellt werden.
Staatsangehörige bestimmter Länder, von denen sich die meisten in Westeuropa befinden, können im Rahmen des Visa-Waiver-Programms ohne Visum in die USA einreisen. Wenn die Einreise in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen erfolgt, ist es nicht möglich, den Status eines Besuchervisums in den USA mit dem USCIS zu verlängern.
Die Aufenthaltsdauer der Person hängt vom Ablaufdatum des I-94 und nicht vom Ablaufdatum des Visumstempels ab. Das Datum auf dem Visumstempel ist irrelevant. Beispielsweise ist eine Person, die mit einem 10-jährigen Besuchervisum für die mehrfache Einreise in die USA einreist, nicht berechtigt, 10 Jahre in den USA zu bleiben, sondern nur für die im I-94 angegebene Zeit. Solange das Visum noch nicht abgelaufen ist, kann eine Person am Einreisehafen einen Antrag auf Einreise in die USA stellen. Ein Visum für die mehrfache Einreise ermöglicht es der Person, mehrmals die Einreise in die USA zu beantragen, solange das Visum noch nicht abgelaufen ist.
Der Antrag auf Verlängerung des Status eines Besuchervisums während eines Aufenthalts in den USA wird per Post bei der USCIS gestellt ; ein Wohnsitz im Ausland, den der Antragsteller nicht aufzugeben beabsichtigt; dass der Antragsteller den Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts vor Ablauf des aktuellen genehmigten Aufenthalts stellt; dass der Bewerber keine Handlung begangen hat, die ihn oder sie für eine Verlängerung ungeeignet machen würde, wie z. B. eine Beschäftigung in den USA; und dass ein ordnungsgemäßer Nachweis der finanziellen Unterstützung vorliegt.
Die Verlängerung des Besucherstatus sollte rechtzeitig beantragt werden. Die Beantragung einer Verlängerung des Besucherstatus, sobald man in den Vereinigten Staaten ankommt, kann die USCIS zu der Annahme veranlassen, dass der Antragsteller nicht beabsichtigt, nach dem vorübergehenden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten in sein Heimatland zurückzukehren, und dass die Person dies getan hat planen, den Nichteinwanderungsstatus noch vor der Einreise in die USA zu verlängern (ein Beispiel für „betrügerische Einreise“).
Typische Gründe für die Verlängerung des B1 -Visumstatus für Geschäftsreisende sind die Fortsetzung der Beratung mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Kongressen, Konferenzen oder Seminaren, die Regelung von Nachlässen, das Aushandeln von Verträgen und das Präsentieren von Geschäftsvorschlägen. Der B1-Visumstatus erlaubt keine Beschäftigung in den USA und sollte nicht als Ersatz für gängige beschäftigungsbasierte Visumkategorien wie H1B- oder L1-Visumkategorien verwendet werden.
Typische Gründe für die Verlängerung des B2 -Visumstatus sind die Fortsetzung touristischer Aktivitäten, soziale Treffen mit Freunden und Verwandten sowie die Teilnahme an sozialen Organisationen und Veranstaltungen.
Eine unsachgemäße Einreichung oder Verweigerung der B1- oder B2-Erweiterung kann zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten führen. Bitte contact unsere Firma für weitere Diskussionen zu dieser Kategorie, praktische Ratschläge und alternative Optionen.