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DS-160: Online-Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum 165,00 $

Das DS-160, Online Nonimmigrant Visa Application Form, ist für vorübergehende Reisen in die Vereinigten Staaten und für K (fiancé(e)) Visa. Das Formular DS-160 wird elektronisch über das Internet an die Website des Außenministeriums übermittelt.

Konsularbeamte verwenden die im DS-160 eingegebenen Informationen, um den Visumantrag zu bearbeiten und in Verbindung mit einem persönlichen Gespräch die Berechtigung eines Antragstellers für ein Nichteinwanderungsvisum zu bestimmen.


Visa applicants müssen einen ausgefüllten DS-160-Online-Nichteinwanderungsvisumantrag für die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa einreichen:

  • Temporärer Geschäfts-/Vergnügungsbesucher (B1/B2)

  • Alien auf der Durchreise (C)

  • Besatzungsmitglied (D)

  • Akademiker oder Sprachstudent (F)

  • Zeitarbeiter (H)

  • Auslandsmedienbeauftragter (I)

  • Austauschbesucher (J)

  • Verlobte(r) eines US-Bürgers (K)

  • Unternehmensintern entsandter Arbeitnehmer (L)

  • Berufs-/Akademiker (M)

Füllen Sie das Online-DS-160 aus:     DS160 Electronic Application

Wichtiger Hinweis für Visumantragsteller: Nachdem Sie das DS-160 ausgefüllt haben, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
 

  • Drucken Sie die DS-160-Barcodeseite aus und bewahren Sie sie auf. (Sie brauchen nicht den vollständigen Antrag auszudrucken.)

  • Sie müssen einen Termin für ein Visuminterview vereinbaren. (Die US-Botschaft oder das US-Konsulat vereinbaren keinen Termin für Sie.) Besuchen Sie die Website der US-Botschaft oder des US-Konsulats, auf der Sie für länderspezifische Anweisungen befragt werden.;

  • Bezahlen Sie die Visum-MRV-Gebühr. Lesen Sie die länderspezifischen Anweisungen auf der Website der US-Botschaft oder des US-Konsulats.

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Tel: 888 469 0555

Diese Website ist keine US-Regierungsbehörde und in keiner Weise mit einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat verbunden.

Wir sind eine Beratungsagentur, die  Ihnen hilft, Ihr Visum oder Ihre Green Card zu erhalten. Wir sind keine Anwaltskanzlei und in keinem Staat als Rechtsanwalt zugelassen.

Keiner unserer Mitarbeiter behauptet, besondere Kenntnisse im Einwanderungsrecht zu haben.

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