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an Petition für außergewöhnliche Fähigkeiten

 

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten sind Personen mit „außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport, die durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung nachgewiesen wurden und deren Leistungen auf diesem Gebiet durch umfangreiche Dokumentation anerkannt wurden“. Um sich für den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten gemäß dieser Klassifizierung zu qualifizieren, muss eine Person zu „diesem kleinen Prozentsatz gehören, der an die Spitze des Tätigkeitsbereichs aufgestiegen ist“.

Wenn Sie beispielsweise eine bedeutende international anerkannte Auszeichnung wie einen Nobelpreis erhalten, qualifizieren Sie sich für eine EB-1-Klassifizierung. Andere Auszeichnungen kommen ebenfalls in Frage, wenn Sie nachweisen können, dass die Auszeichnung in der gleichen Klasse wie ein Nobelpreis liegt. Da nur wenige Arbeitnehmer diese Art von Auszeichnung erhalten, ist ein alternativer Nachweis der EB-1-Klassifizierung auf der Grundlage von mindestens drei der unten aufgeführten Arten von Nachweisen zulässig. Der Arbeitnehmer kann „andere vergleichbare Nachweise“ vorlegen, wenn die folgenden Kriterien nicht zutreffen:

 

  • Erhalt von kleineren national oder international anerkannten Preisen oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen;

 

  • Mitgliedschaft in Fachverbänden, die herausragende Leistungen ihrer Mitglieder fordern;

 

  • Veröffentlichung von Material über den Ausländer in Fach- oder wichtigen Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien;

 

  • Beweise dafür, dass der Außerirdische die Arbeit anderer beurteilt hat, entweder einzeln oder in einem Gremium;

 

  • Nachweis der ursprünglichen wissenschaftlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen oder geschäftlichen Beiträge des Außerirdischen von großer Bedeutung für das Gebiet;

 

  • Nachweis der Urheberschaft des Ausländers für wissenschaftliche Artikel in Fach- oder wichtigen Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien;

 

  • Nachweis, dass die Arbeit des Außerirdischen auf künstlerischen Ausstellungen oder Vitrinen gezeigt wurde;

 

  • Leistung einer führenden oder kritischen Rolle in angesehenen Organisationen;

 

  • Nachweis, dass der Ausländer im Vergleich zu anderen auf diesem Gebiet ein hohes Gehalt oder eine andere signifikant hohe Vergütung erhält;

 

  • Nachweis kommerzieller Erfolge in den darstellenden Künsten.

 

Mit dem Antrag können Empfehlungsschreiben von Fachexperten oder Fachkollegen eingereicht werden, um die besondere Befähigung der Person zu belegen. Empfehlungsschreiben sollten die Qualifikationen des Verfassers zum Verfassen eines solchen Schreibens enthalten und sich mit den Qualifikationen und Leistungen der ausländischen Person und der Frage befassen, inwiefern solche Originalbeiträge von großer Bedeutung sind; und muss die einzigartigen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und/oder Erfahrungen beschreiben, die die Person von ihren Mitbewerbern unterscheidet.

 

Der Nachweis, dass die Person ihre Arbeit in den Vereinigten Staaten fortsetzen wird, ist hilfreich. Zu den unterstützenden Unterlagen können eine Erklärung der Person gehören, in der ihre/seine zukünftigen Arbeitspläne und andere Nachweise für zukünftige Arbeitsverpflichtungen und Briefe von potenziellen Arbeitgebern aufgeführt sind, sofern verfügbar.

Diese Kategorie gilt für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten gemäß Abschnitt 203(b)(1)(A) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes. Um für die EB-1-Klassifizierung für außerordentliche Fähigkeiten in Frage zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen gelten, die zeigen, dass die Person über ein hohes Maß an Fachwissen verfügt und dass die Person zu einem kleinen Prozentsatz gehört, der an die Spitze seines/ihres Tätigkeitsbereichs aufgestiegen ist Sei getroffen.

 

Eine Person kann eine Einstufung der außergewöhnlichen Fähigkeiten beantragen, indem sie das Formular I-140 Immigrant Petition bei der USCIS einreicht. Personen, die sich für diese Einstufung qualifizieren, benötigen kein dauerhaftes Stellenangebot in den Vereinigten Staaten, wie es für andere Einstufungen in den beschäftigungsbasierten Präferenzkategorien erforderlich ist; benötigen keine Arbeitsbescheinigung (PERM) vom Arbeitsministerium; und diese Petition kann von einem Ausländer direkt bei der USCIS eingereicht werden und erfordert nicht, dass ein Arbeitgeber in seinem Namen einreicht. Da für die Einstufung als Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten gemäß Abschnitt 203(b)(1)(A) keine Arbeitsbescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich ist, ist die Erlangung des Daueraufenthaltsstatus schneller als bei anderen Anträgen, die eine Arbeitsbescheinigung erfordern.

 

Bitte wenden Sie sich an unsere firm, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich für die Kategorie EB-1 qualifizieren.

[Hinweis: Bitte wenden Sie sich an einen auf Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Anwalt, um in bestimmten Situationen eine professionelle Beratung zu erhalten.]

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