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Während das K3-Visum und das CR1-Visum beide Visa für Ehepartner von US-Bürgern sind, gibt es Unterschiede im Antragsverfahren und in den Rechten und Vorteilen, die den beiden Arten von Visuminhabern gewährt werden.

 

Ein K3-Visum ist technisch gesehen ein temporäres Nichteinwanderungsvisum. Das bedeutet, dass ein K3-Visuminhaber den Antrag auf einen legalen Daueraufenthalt bearbeiten kann, während er in den USA lebt, nachdem er das K3-Visum erhalten hat. Dies wird als „Anpassung des Status“ bezeichnet. Das K3-Visum läuft jedoch 30 Tage nach Beendigung der Ehe ab

und der K3-Visuminhaber muss die USA verlassen, es sei denn, er oder sie hat einen legalen Daueraufenthalt beantragt. Ein K3-Visum ist ein Visum für die mehrfache Einreise, sodass der Inhaber des K3-Visums die USA verlassen und wieder einreisen darf, solange das Visum gültig bleibt. Läuft das K3-Visum ab, während der Antrag auf rechtmäßigen Daueraufenthalt noch anhängig ist, müssen Sie eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen.

 

Der Inhaber eines K3-Visums kann eine Arbeitserlaubnis erst nach der Einreise in die USA beantragen. Andererseits ist ein CR1-Visum ein Einwanderungsvisum. Antragsteller für ein CR1-Visum müssen in ihren Heimatländern warten, bis der Antrag auf einen legalen Daueraufenthalt in den USA bearbeitet wird. Dies wird als „konsularische Abwicklung“ bezeichnet. Wenn das CR1-Visum ausgestellt wird, erhält der Inhaber des CR1-Visums sowohl ein Einwegvisum für Reisezwecke als auch den Status eines bedingten Daueraufenthalts in den USA. Inhaber eines CR1-Visums müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf Ihrer bedingten Aufenthaltskarte zusammen mit ihren Ehepartnern beantragen, dass die Bedingungen für ihren dauerhaften Aufenthaltsstatus aufgehoben werden. Wenn Sie die USA verlassen möchten, während Sie ein ständiger oder bedingter ständiger Wohnsitz sind, müssen Sie außerdem eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen.

Inhaber eines CR1-Visums dürfen in den USA arbeiten. Tatsächlich wird eine Arbeitserlaubnis im Allgemeinen nach Genehmigung des CR1-Visumantrags ausgestellt.

 

Beide Visumanträge beginnen damit, dass der Ehepartner des US-Bürgers das Formular I-130 Petition for Alien bei der US Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreicht. Der K3-Visumantrag erfordert jedoch auch, dass Sie das Formular I-129F Petition for Alien Fiancé(e) einreichen.

 

Während Sie für das K3-Visumantragsverfahren keine eidesstattliche Erklärung zur Unterstützung einreichen müssen, müssen Sie nachweisen, dass der im Ausland geborene Ehepartner sich nicht auf die finanzielle Unterstützung der US-Regierung verlassen muss. Dem Petenten mit US-Bürger ist es nicht gestattet, einen anderen Co-Sponsor als den Ehepartner zu haben, um sicherzustellen, dass der Ehepartner nicht auf die finanzielle Unterstützung der US-Regierung angewiesen ist.

 

Das Antragsverfahren für das CR1-Visum verlangt vom US-Bürger, dass der Antragsteller das Formular I-865 Affidavit of Support einreicht, um nachzuweisen, dass Ihr Haushalt über ein Einkommen und Vermögen von mindestens 125 % der aktuellen Bundesarmutsgrenze verfügt. Dem Petenten ist es gestattet, einen Co-Sponsor zu haben, um diesen finanziellen Bedarf zu decken.

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