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Verzicht auf nationale Interessen (NIW)

 

Ein National Interest Waiver (NIW) kann von Personen eingereicht werden, die als beschäftigungsbasierte zweite Präferenz eingestuft sind. Der Begünstigte eines NIW ist von der Anforderung befreit, dass sein Arbeitgeber zunächst eine Arbeitsbescheinigung (allgemein bekannt als PERM) vom Arbeitsministerium einholen muss. Darüber hinaus ist kein Stellenangebot erforderlich, wodurch der beabsichtigte Einwanderer die Möglichkeit hat, sich selbst zu bewerben.

 

Da der Begünstigte eines NIW in die EB-2-Kategorie fallen muss, muss er oder sie sich entweder als „Fortgeschrittener Berufstätiger“ oder als „Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten“ qualifizieren. Fortgeschrittene Fachkraft haben wir oben definiert. Um nachzuweisen, dass der beabsichtigte Einwanderer ein Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft ist, müssen dem Antrag mindestens drei der folgenden Dokumente beigefügt werden:

 

  • Ein offizieller akademischer Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Ausländer über einen Abschluss, ein Diplom, ein Zertifikat oder eine ähnliche Auszeichnung eines Colleges, einer Universität, einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung verfügt, die sich auf den Bereich der außergewöhnlichen Fähigkeiten bezieht;

 

  • Nachweis in Form von Schreiben(n) von aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber(n), aus denen hervorgeht, dass der Ausländer mindestens zehn Jahre Vollzeiterfahrung in dem Beruf hat, für den er oder sie gesucht wird;

 

  • Eine Lizenz zur Ausübung des Berufs oder eine Zertifizierung für einen bestimmten Beruf oder Beruf;

 

  • Nachweise, dass der Ausländer ein Gehalt oder eine sonstige Vergütung für Dienstleistungen verlangt hat, die eine außergewöhnliche Befähigung belegen; Nachweise über die Mitgliedschaft in Berufsverbänden; oder

 

  • Nachweis der Anerkennung für Leistungen und bedeutende Beiträge zur Branche oder zum Gebiet durch Kollegen, Regierungsstellen oder Berufs- oder Wirtschaftsverbände.

 

Wenn die oben genannten Standards nicht unmittelbar auf den Beruf des Begünstigten anwendbar sind, können vergleichbare Nachweise zur Feststellung der Anspruchsberechtigung vorgelegt werden.

 

Um sich für das NIW zu qualifizieren, muss die Arbeit der Person dem nationalen Interesse der USA zugutekommen. Der Begriff nationales Interesse wurde nicht definiert, aber die Administrative Appeals Unit der USCIS hat vorgeschlagen, dass einer oder mehrere der folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

 

  • Verbesserung der US-Wirtschaft; Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen von US-Arbeitnehmern;

 

  • Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsprogramme für US-Arbeiter; Verbesserung der Gesundheitsversorgung in den USA;

 

  • Bereitstellung von erschwinglicherem Wohnraum in den USA;

 

  • Verbesserung der Umwelt; oder

 

  • Eine Anfrage einer interessierten US-Regierungsbehörde. Unterstützende Nachweise umfassen eine einmalige Leistung (d. h. eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung) oder mindestens drei der folgenden:

 

  • Erhalt von kleineren national oder international anerkannten Preisen oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bemühungen; oder

 

Mitgliedschaft in Verbänden auf dem Gebiet, die nach Beurteilung anerkannter nationaler oder internationaler Experten herausragende Leistungen erfordern, veröffentlichtes Material über den Ausländer in Fach- oder wichtigen Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien; oder

 

  • Teilnahme an einem Gremium oder einzeln als Richter der Arbeit anderer auf dem Gebiet oder einem verwandten Gebiet, oder

 

  • Originelle wissenschaftliche, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche oder geschäftliche Beiträge von großer Bedeutung auf dem Gebiet; oder

 

  • Autorschaft von wissenschaftlichen Artikeln auf diesem Gebiet, in Fach- oder wichtigen Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien; oder

 

  • Ausstellung der Arbeit des Ausländers bei künstlerischen Ausstellungen oder Vitrinen; oder

 

  • Nachweis, dass der ausländische Staatsangehörige eine führende oder entscheidende Rolle für Organisationen oder Einrichtungen ausgeübt hat, die einen ausgezeichneten Ruf haben; oder

 

  • Nachweis, dass der Ausländer ein hohes Gehalt oder eine andere hohe Vergütung für Dienstleistungen verlangt hat; oder

 

  • Nachweis kommerzieller Erfolge in den darstellenden Künsten, wie durch Kasseneinnahmen oder Platten-, Kassetten-, CD- oder Videoverkäufe belegt.

 

 

Vergleichbare Nachweise zur Feststellung der Eignung können vorgelegt werden, wenn die oben genannten Kriterien nicht auf den Beruf des Bewerbers zutreffen. Wenden Sie sich bitte an our firm, um die Berechtigung zu besprechen oder für Beschäftigungs- oder Familienangelegenheiten.

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