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P-1/P-2/P-3-Visum für außergewöhnliche Fähigkeiten

 

 
Qualifikationskriterien für ein P-1-Visum

 

P-1-Visa stehen Sportlern oder Sportmannschaften zur Verfügung, die über einen langen und kontinuierlichen Zeitraum international als hervorragend anerkannt wurden. Auch Unterhaltungsunternehmen, die seit langem national als herausragend anerkannt sind, qualifizieren sich. P-1-Visa können basierend auf der Expertise einer Gruppe ausgestellt werden.

Im Falle eines Unterhaltungsunternehmens muss jeder Künstler, der sich für ein P-1-Visum qualifizieren möchte, mindestens ein Jahr lang fester Bestandteil der Gruppe gewesen sein, obwohl bis zu 25 % von ihnen von diesem Jahr befreit werden können Anforderung ggf. Auf diese Anforderung kann auch in Ausnahmesituationen verzichtet werden, wenn ein kritischer Künstler aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Umständen nicht reisen kann.

 

Die einjährige Anforderung gilt nur für Darsteller. Es gilt nicht für Hilfskräfte. Es gilt auch für niemanden, der für einen Zirkus arbeitet, einschließlich Künstler.

 

Definition eines „Athleten“

Um sich als P-1-Athlet zu qualifizieren, muss die Person oder das Team einen international anerkannten Ruf in diesem Sport haben. Antragsteller müssen dies den Einwanderungsbehörden nachweisen, indem sie einen Vertrag mit einer großen US-Sportliga, einem Team oder einem internationalen Sportereignis sowie mindestens zwei der folgenden Dokumente vorlegen:

 

  • Nachweis der vorherigen bedeutenden Teilnahme des Bewerbers oder Teams an einer großen US-Sportliga

 

  • Nachweis über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb mit einer Nationalmannschaft

 

  • Nachweis einer früheren signifikanten Teilnahme mit einem US-College an interkollegialen Wettbewerben

 

  • eine schriftliche Erklärung eines Funktionärs einer großen US-Sportliga oder des Dachverbands der Sportart, in der genau erklärt wird, wie die Person oder das Team international anerkannt ist

 

  • eine schriftliche Stellungnahme der Sportmedien oder eines anerkannten Experten zur internationalen Anerkennung der Person oder des Teams

 

  • Nachweis, dass die Person oder das Team einen internationalen Rang hat, oder

 

  • Nachweis, dass die Person oder das Team eine bedeutende Ehre oder Auszeichnung im Sport erhalten hat.

 

Definition eines „Entertainers“

P-1-Visa sind nicht für einzelne Entertainer erhältlich, sondern nur für Mitglieder von Gruppen, die einen internationalen Ruf haben. Die Gruppe muss seit mindestens einem Jahr regelmäßig auftreten und 75 % ihrer Mitglieder müssen seit mindestens einem Jahr mit dieser Gruppe auftreten.

Wenn der US-Arbeitgeber im Namen des Bewerbers eine Petition bei der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) einreicht, muss der Arbeitgeber einen Nachweis über die anhaltende internationale Anerkennung der Gruppe erbringen, was entweder durch die Nominierung für oder den Erhalt bedeutender internationaler Auszeichnungen belegt wird oder Preise, oder mindestens drei der folgenden:

 

  • Nachweis, dass die Gruppe in Produktionen oder Veranstaltungen mit herausragendem Ruf eine Hauptrolle spielt oder übernehmen wird oder wird

 

  • Rezensionen oder andere veröffentlichte Materialien, aus denen hervorgeht, dass die Gruppe internationale Anerkennung und Anerkennung für herausragende Leistungen auf diesem Gebiet erlangt hat

 

  • Nachweis, dass die Gruppe in Produktionen oder Veranstaltungen für Organisationen mit hervorragendem Ruf eine Hauptrolle spielt oder übernimmt

 

  • Nachweis großer Kasseneinnahmen oder Einschaltquoten, aus denen hervorgeht, dass die Gruppe große kommerzielle oder von der Kritik gefeierte Erfolge vorweisen kann

 

  • Nachweis, dass die Gruppe bedeutende Anerkennung für Leistungen von Organisationen, Kritikern, Regierungsbehörden oder anderen anerkannten Experten erhalten hat, oder

 

  • Nachweis, dass die Gruppe über ein hohes Gehalt oder eine andere erhebliche Vergütung verfügt.

 

 

 

P-2 Visa: Teilnehmer an gegenseitigen Austauschprogrammen
 

P-2-Visa stehen Künstlern oder Entertainern zur Verfügung, entweder einzeln oder als Teil einer Gruppe, die in die USA kommen, um im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms zwischen den USA und einem oder mehreren anderen Ländern aufzutreten. Alle wichtigen Hilfskräfte sind enthalten. Der Antragsteller muss die Legitimität des Programms durch Vorlage einer formellen, schriftlichen Austauschvereinbarung nachweisen. Zudem muss eine Gewerkschaft in den USA entweder an den Aushandlungen des Austauschs beteiligt gewesen sein oder dem zugestimmt haben.

 

Die auszutauschende US-Person oder -Gruppe muss über vergleichbare Fähigkeiten und Arbeitsbedingungen verfügen wie die Person oder Gruppe, die in die Vereinigten Staaten kommt.

 

P-3 Visa: Kulturell einzigartige Gruppen
 

P-3-Visa stehen Künstlern oder Entertainern zur Verfügung, die entweder einzeln oder als Teil einer Gruppe in die USA kommen, um ein Programm zu entwickeln, zu interpretieren, zu vertreten, zu unterrichten oder zu coachen, das als kulturell einzigartig gilt. Das Programm kann entweder kommerzieller oder nichtkommerzieller Natur sein.

Der P-3-Antragsteller muss in die USA kommen, um an einer oder mehreren kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, die das Verständnis oder die Entwicklung einer Kunstform fördern. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber im Namen des Antragstellers Folgendes einreichen:

 

  • Aussagen von anerkannten Experten, die die Authentizität der Fähigkeiten der Person oder Gruppe bei der Aufführung, Präsentation, Anleitung oder Lehre der einzigartigen oder traditionellen Kunstform belegen und die Grundlage des Wissens über die Fähigkeiten der Person oder Gruppe zeigen, oder

 

  • Nachweis, dass die Kunstform der Person oder Gruppe kulturell einzigartig ist, wie durch Rezensionen in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen veröffentlichten Materialien gezeigt wird, und dass die Aufführung kulturell einzigartig sein wird.

 

Notwendiges Hilfspersonal von P-3-Ausländern sollte ebenfalls eine Einstufung in die P-3-Kategorie beantragen. Die Dokumentation für das P-3-Unterstützungspersonal sollte Folgendes umfassen:

 

  • eine Beratung durch eine Arbeitsorganisation mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Fähigkeiten des Bewerbers

 

  • eine Erklärung, in der beschrieben wird, warum die unterstützende Person in der Vergangenheit unerlässlich war, kritische Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Hauptantragsteller und

 

  • eine Kopie des schriftlichen Vertrags oder eine Zusammenfassung der Bedingungen der mündlichen Vereinbarung zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber.

 

HINWEIS : Inhaber eines P-Visums können für ihren Ehepartner und ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren ein P4-Familienvisum beantragen.  Die Inhaber eines P4-Familienvisums dürfen keiner Beschäftigung nachgehen, können jedoch eine Schule oder Hochschule besuchen in den USA. 

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